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gesetzliches Zurückbehaltungsrecht

См. также в других словарях:

  • Zurückbehaltungsrecht — Das Zurückbehaltungsrecht ist ein Rechtsinstitut, das in verschiedenen Formen im Zivilrecht, in gewissem Umfang auch im öffentlichen Recht zur Anwendung kommt. Es stellt ein Hilfsmittel zur Durchsetzung eigener Rechte dar, indem die Erfüllung von …   Deutsch Wikipedia

  • ÖHVB — Bei den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (auch ÖHVB) handelt es sich um ein Vertragswerk, das das Verhältnis Hotelier Gast in Österreich regelt, sofern nicht ein Einzelvertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen wurde. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Österreichische Hotelvertragsbedingungen — Bei den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (auch ÖHVB) handelt es sich um ein Vertragswerk, das das Verhältnis Hotelier Gast in Österreich regelt, sofern nicht ein Einzelvertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen wurde. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfandrecht — Zurückbehaltungsrecht * * * Pfạnd|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Gläubigers, ein Pfand zur Befriedigung seiner Forderung zu verkaufen * * * Pfandrecht,   das dingliche Recht eines Gläubigers, einen fremden Gegenstand zur Befriedigung seines… …   Universal-Lexikon

  • Retentionsrecht — Das Zurückbehaltungsrecht ist ein Rechtsinstitut, das in verschiedenen Formen im Zivilrecht, in gewissem Umfang auch im öffentlichen Recht zur Anwendung kommt. Es stellt ein Hilfsmittel zur Durchsetzung eigener Rechte dar, indem die Erfüllung von …   Deutsch Wikipedia

  • Absonderung — das Recht auf vorzugsweise Befriedigung eines Anspruchs aus einem Pfand oder pfandähnlichen Recht an einem zur ⇡ Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand (§§ 49, 50 InsO). Der Gegenstand sowie ein Überschuss verbleiben der Masse (im Gegensatz zur ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Kommissionär — derjenige, der es gewerbsmäßig unternimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen (⇡ Kommissionsgeschäft gemäß § 383 HGB). K. ist stets ⇡ Kaufmann. I. Pflichten des K.:1. Beim …   Lexikon der Economics

  • Lagergeschäft — Lagergeschäft, die gewerbsmäßige Übernahme der Lagerung und Aufbewahrung von Gütern durch einen Dritten, den sogen. Lagerhalter oder Lagerhausunternehmer. Der Lagerhalter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Kommissionär (s. d.),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lagerhalter — I. Begriff:1. Allgemein: Derjenige, der gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt (⇡ Lagergeschäft). 2. Umsatzsteuerrecht: Derjenige, der ein Steuerlager, insbes. ein Umsatzsteuerlager betreiben darf. II. Pflichten:1.… …   Lexikon der Economics

  • Spediteur — I. Begriff:Derjenige, der gewerbsmäßig im Rahmen der für ⇡ Speditionsgeschäfte gültigen Rechtsvorschriften Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen besorgt… …   Lexikon der Economics

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